Arbeitsvertragliche Regelungen, nach denen ein Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll, wirken dynamisch weiter - auch nach einem erfolgten Betriebsübergang. Eingeordnet unter Sonstiges.
Zu entscheiden hatte der Europäische Gerichtshof über den Fall zweier Beschäftigter, die zu Beginn ihrer Tätigkeit in einem Krankhaus beschäftigt waren, das damals in Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft stand. Die Arbeitsverträge enthielten eine sogenannte „dynamische“ Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe, aber zukünftig auch nach den diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträgen richten sollte. Es erfolgten in der Folge Betriebsübergänge gem. § 613a BGB, bis die beiden Beschäftigten bei Gesellschaften von Asklepios landeten. Streitig war, ob die dynamische Verweisungsklausel auch weiterhin nach dem Betriebsübergang gelten soll. Asklepios hielt die Vorschrift des § 613a BGB insoweit für europarechtswidrig. Dem hat der Europäische Gerichtshof eine deutliche Absage erteilt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Er hat entschieden, dass auch der Betriebserwerber an die Zusage des früheren Betriebsinhabers gebunden ist. Hat ein Arbeitgeber nämlich mit einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart, dass auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gilt, dann gilt das auch für einen künftigen Betriebserwerber. Für den EuGH war wesentlich, dass die vertragliche Regelung ja damals einvernehmlich und freiwillig abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber hätte eine solche Bezugnahme nicht vereinbaren müssen. Folglich muss sich auch der Erwerber, der nach dem Verkauf in den Arbeitsvertrag eintritt, daran halten.
Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen, da sie deutlich macht, dass derjenige, der sich mit dem Erwerb des Betriebes gem. § 613a BGB in ein gemachtes Bett lege, an alle Vertragsbedingungen gebunden ist. Rosinenpickerei geht da nicht.