Rechtsanwalt Thomas Müller über abgelehnte Bewerber und das Schweigen der Personalchefs
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Firmen abgelehnten Bewerbern keine Auskünfte über eingestellte Mitbewerber geben: Das Schweigen des Arbeitgebers bleibt jedoch nicht unbedingt ohne rechtliche Folgen. (...)
Müller: Das Urteil ist ein klares Signal an Unternehmen, ihre Auswahlverfahren bei Stellenausschreibungen transparenter zu gestalten. (...)
Textauszug aus "Gute Chancen für Diskriminierungsopfer", Ulrike Löw, Nürnberger Nachrichten, 27. April 2011. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.
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