19. September 2013, ab 09:00 Uhr
SeminareDas Bundesarbeitsgerichht hat im Juli 2013 verschiedene Entscheidungen getroffen, deren Kenntnis für Betriebsräte bei der Ausübung ihrer Rechte nach § 99 BetrVG unerlässlich ist. Diese Entscheidungen werden zum Anlass genommen, einen umfassenden Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu § 99 BetrVG zu nehmen. Es wird umfassend erläutert, wie Betriebsräte ihre Rechte nach § 99 BetrVG unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung effektiv wahrnehmen können. Anhand praktischer Beispiele wird außerdem besprochen, wie sich häufige Fehler bei der Beschlussfassung nach § 99 BetrVG vermeiden lassen.
Folgende Entscheidungen werden unter anderem behandelt:
Nach dem Vortrag der Referentin bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Januar 2010 arbeitet sie bei uns als Rechtsanwältin. Sie ist gleichermaßen im Individualarbeitsrecht wie im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Datum:
19.09.2013
Zeit:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminar-Nr.
13124
Ort:
Gewerkschaftshaus, Kornmarkt 5 - 7,
90402 Nürnberg
7. Stock
Raum Burgblick
Anmeldung:
Bitte senden oder faxen an:
Bildungskooperation Mittelfranken GmbH,
Büro Fürt,
Königswarterstr. 16, 90762 Fürth
Tel: 0911/74082-0
Fax: 0911/74082-20
e-Mail: info@biko.de
Kostenerstattung:
An Kostenarten fallen an:
Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlage),
Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG.
Seminargebühr/ Rechnung:
Die Seminargebühr beträgt
€ 256,80 (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit) inkl. Verpflegungskosten.
Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller Höhe zu begleichen.