27. Juni 2012, ab 17:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendDer EuGH hat mit seiner Schultz-Hoff-Entscheidung vom 20.01.2009 festgestellt, dass das Entstehen von Urlaubsansprüchen unabhängig davon ist, ob im Bezugszeitraum auch tatsächlich gearbeitet wurde. Ausgehend von dieser Entscheidung änderte das BAG seine jahrzehntelang bestehende Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. Kaum glaubte man, die geänderte Rechtsprechung zu durchschauen, wird diese nunmehr schon wieder aufgeweicht.
Aus diesem Grund widmen wir erneut unsere Veranstaltung dem Urlaubsrecht und informieren über den Wandel der nationalen Rechtsprechung im Hinblick auf den Verfall von Urlaubsansprüchen, besondere praxisrelevante Folgefragen sowie die hieraus erwachsenden Aufgaben für Betriebsräte.
Natürlich wissen wir, dass am 27.06.2012 das Halbfinale der Fußballeuropameisterschaft stattfindet. Aus diesem Grund beginnt unsere Veranstaltung auch bereits um 17.00 Uhr. Es ist somit sichergestellt, dass Ihr alle pünktlich zum Beginn des Fußballspiels wieder zu Hause seid.
Nach dem Vortrag der Referenten bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
Mit Einführung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ 1987 gehörte er zu den Ersten in Nürnberg, denen die Anwaltskammer gestattete, diese Bezeichnung zu führen.
Fachanwältin für Arbeitsrecht, geboren 1955 in Leer / Ostfriesland, ist seit 1993 in unserer Kanzlei tätig.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.